Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – DESIGNGRAT 

Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und DESIGNGRAT Vera Schreiber und Frau Chantal Bäumer GbR vertreten durch Frau Vera Schreiber und Frau Chantal Bäumer

Anschrift: Hans-Strigel-Str. 72, 87527 Sonthofen, Deutschland

E-Mail: info@designgrat.de

Web: www.designgrat.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: XXX

nachfolgend DESIGNGRAT genannt, der Vertrag zustande.

1. Vertragsgegenstand 

1.1

Durch diesen Vertrag werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt), die unter www.designgrat.de genannten Dienstleistungen von DESIGNGRAT geregelt. Wegen der Details des jeweiligen kundenbezogenen Angebotes wird auf die Text- und Produktbeschreibung der Angebotsseite(n) verwiesen. Die Angebotspreisstellung ist von der jeweils im Angebot ausgewiesenen Preisgültigkeit abhängig.

1.2

Diese AGB gelten zudem für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

1.3

Wegen der Details des jeweiligen kundenbezogenen Angebotes wird auf die Produkt- und Textbeschreibung der Angebotsseite(n) verwiesen. Diese gelten als verbindlich vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich widerspricht, spätestens mit der Annahme des Angebotes bzw. der Entgegennahme von Leistung oder Lieferung. 

1.4

Alle von diesen AGB abweichenden Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Bedingungen werden von DESIGNGRAT nur nach vorheriger, gesonderter und schriftlich formulierter Bestätigung anerkannt und akzeptiert. Mündliche Nebenabreden oder nachträglich abweichende Anforderungen des Kunden finden keine Gültigkeit und sind nicht Vertragsbestandteil. Entgegenstehende mögliche AGB des Kunden werden und sind nicht Vertragsinhalt- bzw. Bestandteil.

2. Eigentumsvorbehalt

Jegliche, auch teilweise Verwendung von DESIGNGRAT mit dem Ziel des Vertragsabschlusses dem Kunden vorgestellter oder überlassener Arbeiten, Dokumentationen oder Leistungen (Präsentation, Bildmaterial und Muster, etc.), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf ausdrücklich der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DESIGNGRAT. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Kunden keine Anwendung gefunden haben. Auch in der Berechnung und Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen. 

3. Leistungsumfang, Auftragsablauf, Vergütung

3.1 

Das Angebot und die Leistungsbeschreibung von DESIGNGRAT enthält Detailbeschreibungen über den Umfang und die geschuldete Vergütung. Basis der Tätigkeit bildet das Briefing durch den Kunden.

Jeweils vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeiten unterbreitet DESIGNGRAT dem Kunden ein Angebot in schriftlicher Form per E-Mail. Ist kein Angebot erstellt und vereinbart, gilt der zum Zeitpunkt der Beauftragung für die jeweilige Leistungsart gültige Stundensatz. Wenn infolge nachträglicher Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden ein Mehraufwand entsteht – ausgenommen ausdrücklich schriftlich vereinbarte und im Auftragsumfang enthaltene Korrekturschleifen – wird dieser als zusätzlicher Aufwand mit den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Kostenpauschalen sind ebenso möglich. Gleiches gilt für den entstehenden Mehraufwand infolge unrichtiger, unwahrer, nachträglich berichtigter oder lückenhaft gelieferter Angaben, die zu Korrekturen, teilweise oder vollständiger Wiederholung der Arbeiten führen. Verzögert sich dadurch die Fertigstellung, trägt der Kunde den entstandenen Schaden, sofern er diesen zu vertreten hat. Korrekturen die nach Fertigstellung bzw. Produktionsbeginn anfallen, werden ebenfalls berechnet.

3.2 

Der Kunde erteilt Genehmigungen so rechtzeitig, d.h. im Angebot beschriebenen Zeitplan, dass der Arbeitsablauf von DESIGNGRAT und deren Zulieferer und damit die vertragsgemäße Realisierung der Kommunikationsmaßnahmen nicht beeinträchtigt wird. Die durch nicht rechtzeitig erteilte oder verweigerte Genehmigung eventuell entstehender Mehrkosten, auch eventuelle Regressansprüche dritter Personen/Firmen und/oder ein dadurch entstehendes Qualitätsrisiko trägt der Kunde im vollen Umfang.

3.3 

Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Skizzen, Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die DESIGNGRAT erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von DESIGNGRAT. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist DESIGNGRAT nicht verpflichtet. Eine eventuelle Abtretung kann über eine Honorarrechnung geregelt werden

3.4 

Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an DESIGNGRAT übergebenen Daten, Vorlagen und Inhalte berechtigt ist und die für den Auftragsumfang erforderlichen Nutzungsrechte besitzt. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung oder Weitergabe berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Kunde DESIGNGRAT im Innen- und Außenverhältnis von allen Forderungen und Ersatzansprüchen Dritter frei. Vom Kunden vor- oder freigegebene Sachaussagen, Sachverhalte und über Produkte, müssen durch DESIGNGRAT nicht auf Richtigkeit und Zulässigkeit überprüft werden.

3.5 

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch DESIGNGRAT erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, die die Aktionen, Maßnahmen und Aktivitäten gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.

3.6 

Sofern nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, hat DESIGNGRAT die Leistungen auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z.B. Marken, Patente, Urheberschutz). DESIGNGRAT ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, ihre Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechts und Geschmacksmusteranmeldungen geltend zu machen respektive anzuzeigen.

3.7 

Zur Prüfung und Zustimmung werden dem Kunden alle Entwürfe vor Fertigstellung, Produktion oder Veröffentlichung vorgelegt. Mit schriftlich bestätigter Freigabe der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die juristische Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Inhalt, Bild und Ton.

3.8 

Auch wenn der Kunde das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild-, Layoutmaterial, Printprodukt oder sonstige Leistung nicht veröffentlicht oder nutzt, muss das vereinbarte Honorar gemäß 3.1 AGB in voller Höhe, ohne Abzug sofort gezahlt werden. Ein Einbehalt findet keine Anwendung.

3.9 

Gegen Vergütungsforderung von DESIGNGRAT darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftiger festgestellter Ansprüche kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht gelten machen.

4. Gestaltungsfreiheit

4.1 

Im Rahmen des Auftrages besteht für DESIGNGRAT Gestaltungsfreiheit.

4.2 

DESIGNGRAT steht es frei, zur Erbringung der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren, Synergien oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

5. Auftragserteilung/Weitergabe an Dritte

5.1 

DESIGNGRAT ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Auftragsdurchführung von DESIGNGRAT eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monaten ohne Mitwirkung von DESIGNGRAT weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

5.2 

DESIGNGRAT ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werken, Medien und Werbemitteln, an deren Erstellung DESIGNGRAT vertragsmäßig mitwirkt, im Namen des Kunden zu erteilen. Der Kunde erteilt DESIGNGRAT hiermit ausdrücklich die entsprechende Vollmacht.

5.3 

Aufträge an Werbeträger erstellt DESIGNGRAT im eigenen Namen eigene Rechnungen. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Kunde bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet DESIGNGRAT nicht.

5.4 

DESIGNGRAT wird alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie wird Angestellte und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen eines Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des jeweils abgeschlossenen Vertrages hinaus.

6. Belegmuster, Namensnennung

6.1 

DESIGNGRAT hat Anspruch auf Überlassung von Abbildungen der Gegenstände, die mit Hilfe ihrer Entwürfe hergestellt werden, sowie auf kostenlose Überlassung von fünf einwandfreien Belegexemplaren.

6.2 

Der Kunde legt DESIGNGRAT vor Ausführung von Vervielfältigung belastbare Korrekturmuster vor.

6.3 

DESIGNGRAT hat Anspruch auf fünf Exemplare der Werbemittel, für die von ihnen gestaltete Produkte/Werke/Leistungen Verwendung finden. DESIGNGRAT ist berechtigt, diese Werbemittel oder Kopien davon für ihre Eigenwerbung (Homepage, Flyer, Mailings, etc.) zu vervielfältigen und zu verbreiten. Sollte dies ausdrücklich nicht gewünscht sein, muss eine schriftliche Stellungnahme erfolgen.

6.4 

DESIGNGRAT hat ein Recht darauf, bei Veröffentlichungen über das Produkt, Werk, der Arbeit und Leistungen als „Ideen- bzw. Konzeptionsgeber“ genannt zu werden.

7. Lieferung, Lieferfristen, Abnahme

7.1 

Schuldet DESIGNGRAT einen bestimmten Arbeitserfolg, d.h. Konzept, Entwurf, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht zwei Tage nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird DESIGNGRAT diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Spätestens mit der Nutzung oder Zahlung des Werks gilt die Abnahme als erfolgt.

7.2 

Die Lieferverpflichtungen von DESIGNGRAT sind ebenso terminlich erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko und die Kosten der Übermittlung (z.B. Porto, Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.

7.3 

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, etc.) ordnungsgemäß erfüllt hat. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kundens bzw. der Zulieferer, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

7.4 

Wurden Lieferzeiten/Abgabe- und Präsentationstermine vertraglich vereinbart und können/wurden vom Kunden inhaltliche Zuarbeiten oder Bestätigungen der Konzepte/Entwürfe nicht fristgerecht getätigt, ist DESIGNGRAT nicht verpflichtet, weitere vertraglich vereinbarte Termine für Fertigstellungen/Präsentationen zu ursprünglich vereinbarten Terminen zu erfüllen. Die Angebotspreissituation bleibt davon unberührt.

7.5 

Voraussetzung für die von DESIGNGRAT zu erfüllenden Termine ist eine Bestätigung der Angebote/Konzepte/Entwürfe durch den Auftraggeber bzw. Kunden, jeweils innerhalb von drei Tagen.

7.6 

Hält DESIGNGRAT Liefertermine nicht ein, so hat der Kunde DESIGNGRAT schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei DESIGNGRAT beginnt.

7.7 

Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat DESIGNGRAT nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Aufruhr, Streiks, Eingriffe von höherer Gewalt, Rohstoff- und Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- und Transportstörungen wie z.B.: Stromausfall, Unfall, Feuer, Wassereinbrüche, Störungen des Internets, Computer- oder Programmabstürze oder den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch dann, wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten/Erbringer von Fremdleistungen von DESIGNGRAT eintreten oder DESIGNGRAT unverschuldet von diesen nicht beliefert wird trotz entsprechender Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem Käufer entstandenen Bedarf gedeckt hätten. In diesem Fall ist DESIGNGRAT berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen noch nicht erfüllten Teil ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

7.8 

Von DESIGNGRAT zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Konzept, Darstellung, Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn eine entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von DESIGNGRAT bestätigt wird.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 

Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet. Für genehmigte und bestätigte Angebote gilt eine Abweichung von +/- 10 Prozent als von der Genehmigung erfasst, sofern nicht etwas abweichendes schriftlich vereinbart wird.

8.2 

Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der jeweiligen Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich. Unterjährige, nicht vorhersehbare Kosten von Preiserhöhungen von Zulieferern werden an den Auftraggeber bzw. Kunden weiterberechnet.

8.3 

Rechnungen (Komplett und/oder Teilabrechnungen) von DESIGNGRAT sind ab dem Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug sofort zur vollständigen Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht DESIGNGRAT ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Offene, trotz erfolgter Mahnung unausgeglichene Vertragsforderungen werden der Forderungsausfallversicherung gemeldet.

8.4 

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistung über mehr als drei Arbeitswochen, so kann DESIGNGRAT dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von DESIGNGRAT verfügbar sein. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten oder Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzung für die Leistungserstellung ändert, werden DESIGNGRAT alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und DESIGNGRAT wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

8.5 

Bei Rücktritt des Kundens von einem Auftrag vor vereinbartem Beginn des Projektes, berechnet DESIGNGRAT dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: Bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab drei Monaten vor Beginn des Auftrages 20%, ab vier Wochen vor Beginn des Auftrages 30%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 40%, ab einer Woche vor Beginn des Auftrages 50%.

8.6 

Bis zur vollständigen Zahlung aller dem Auftrag betreffenden Rechnungen, behält DESIGNGRAT das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen. Rechte an den Leistungen von DESIGNGRAT, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit fristgerechter vollständiger Bezahlung aller dem Auftrag betreffenden Rechnungen im vereinbarten Umfang auf den Auftraggeber über.

9. Nutzungsrechte und Urheberrechte.

9.1 

Die Entwürfe, Werke aller Art und Leistungen dürfen ohne ausdrückliche schriftlich bestätigte Einwilligung von DESIGNGRAT weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig und wird zur Anzeige gebracht. Bei Zuwiderhandlung steht u.a. DESIGNGRAT unabhängig der juristischen Frage, vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 3,5-fachen Höhe des ursprünglichen vereinbarten Honorars zu.

9.2 

DESIGNGRAT wird dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung der/ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Ist nichts abweichendes schriftlich im Auftrag vereinbart, gelten die einfachen Nutzungsrechte. Im Zweifel erfüllt DESIGNGRAT ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz für die Einsatzdauer des Werbemittels.
Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung insbesondere die Bearbeitung ist honorarpflichtig und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von DESIGNGRAT, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
Insbesondere für:
– die Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbändern, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen und Messen, oder bei sonstigen Nachdrucken
– die Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträger aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie USB-Sticks, CDI, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm, Clouds, etc.) soweit dieses nicht der ausdrücklich mit DESIGNGRAT vereinbarten Nutzung entspricht
– die Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet, im Social Media Bereich oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt)
– die Transferierung des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
– alle Veränderungen des Layout- oder Bildmaterials durch Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von DESIGNGRAT gestattet. Das von DESIGNGRAT erstellte Layout- oder Bildmaterial darf nicht abgezeichnet, abfotografiert, nachgestellt oder anderweitig als Motiv benutzt werden. – Nur unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Designer/Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks „Konzeption und Gestaltung: DESIGNGRAT oder www.designgrat.de in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild oder Layout ist die vereinbarte Nutzung, erlaubte Wiedergabe oder gestattete Weitergabe des Layout- oder Bildmaterials gestattet.

9.3 

Werden die von DESIGNGRAT gelieferten Arbeiten, Konzepte oder Entwürfe erneut oder in einem größeren Umfang oder in einem anderen Rahmen, als dem ursprünglich vorgesehenen genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, hierfür das Einverständnis einzuholen, schriftlich mit DESIGNGRAT den Umfang zu vereinbaren und den Nutzungsumfang angemessen zur vergüten. Ziffer 9.1 findet Anwendung.

9.4 

Werden zur Vertragserfüllung Dritte herangezogen, wird DESIGNGRAT deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 9.2 erwerben.

9.5 

DESIGNGRAT darf die von Ihnen konzipierten und gestalteten Werbemittel zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung z.B.: Internet-Website, Präsentationen, Social Media, Druckmedien nutzen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die kooperierenden Freelancer oder Netzwerkpartner von DESIGNGRAT. Auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, ist DESIGNGRAT und auch die einzelnen Designer*innen berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen und die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

9.6 

Alle Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei DESIGNGRAT und dürfen weiter frei verwendet werden. Die gilt auch und gerade für Leistungen der Agentur, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

9.7 

DESIGNGRAT hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Die Urheberbezeichnung ist, wie von DESIGNGRAT angegeben, auf den nach ihren Entwürfen hergestellten Werken anzubringen, wenn dies technisch möglich ist.

9.8 

Alle von DESIGNGRAT gelieferten Gestaltungsleistungen sind als persönliche geistige Schöpfung durch das UrhG geschützt.

9.9 

Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch DESIGNGRAT darf der Kunde die Nutzungsrechte an Dritte weiterübertragen oder lizensieren.

9.10 

Jede Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung

10. Herausgabe von Daten

10.1 

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen online und offline die im Rahmen des Auftrages von DESIGNGRAT gefertigt wurden, verbleiben bei DESIGNGRAT. DESIGNGRAT ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien (insbesondere offene, editierbare Daten) herauszugeben. Es bedarf hierzu einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung über Umfang und Nutzung und einer gesonderten Vergütung, wenn der Kunde Datenträger, Dateien (insbesondere offene, editierbare Daten) zur Verfügung gestellt haben möchte. Davon unberührt ist der Umfang der Nutzungsrechte, die auf den Kunden übertragen wurden.

11. Gewährleistung, Haftung

11.1 

Von DESIGNGRAT gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzumelden. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung und Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers bzw. Kunden.

11.2 

Bei berechtigt vorliegenden Mängeln steht DESIGNGRAT das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu. Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung, Farbabweichungen, Beschnittdifferenz, sowie alle, durch den Druckvorgang entstandenen Abweichungen bei der bestellten Ware müssen hingenommen werden. Offensichtliche Mängel sind DESIGNGRAT innerhalb einer Frist von fünf Tagen ab Zustellung der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

11.3 

DESIGNGRAT haftet nur für Schäden, die durch DESIGNGRAT oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber dem Kunden oder Unternehmern*innen sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden und in der Höhe auf einmaligen Ertrag, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt beschränkt. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Ferner haftet DESIGNGRAT gegenüber dem Kunden und Unternehmern*innen nicht für Schadensersatzansprüche jeglicher Art bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen.

11.4 

Im Zusammenhang mit Leistungen Dritter, die nicht von DESIGNGRAT zu erbringende Leistungen sind, übernimmt DESIGNGRAT keine Haftung.

11.5 

DESIGNGRAT wird den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Kommunikationsmaßnahmen hinweisen. Erachtet DESIGNGRAT für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besondere sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber bzw. Kunde nach Abstimmung die Kosten. Hat DESIGNGRAT auf Bedenken hingewiesen und besteht der Kunde gleichwohl auf Realisierung der Kommunikationsmaßnahme, so haftet DESIGNGRAT nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken. Der Kunde stellt DESIGNGRAT von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

11.6 

DESIGNGRAT haftet in keinem Fall für die Folgen, Schadenersatzansprüche oder Forderungen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen, Produkte und Leistungen des Kunden. DESIGNGRAT haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Posts in Social Media, Bilder, Grafiken, Fotos, Texte, Konzeptionen und Entwürfe.

11.7 

Für die Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit des Werkes haftet DESIGNGRAT nicht.

11.8

DESIGNGRAT erhält vom Kunden einen genauen und konkreten Anforderungskatalog für den erteilten Auftrag und besorgt sich darüber hinaus nach bestem Wissen und Gewissen, auf Basis der ihnen übergebenen und zugänglichen allgemeinen Media- und Marktforschungsdaten weitere Unterlagen, die für den Auftrag dienlich sind. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet DESIGNGRAT dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

12. Aufwendungen

12.1 

Weitere anfallende Kosten im Rahmen des Auftrages (Material- und Laborkosten, Muster, Porto, Modellhonorare, Kosten für Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen, Lizenzkosten, Produktionskosten) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Stunden- und Honorarsätze einer Werbeagentur bzw. die jeweiligen vorgelegten Kalkulationen und Angebote. DESIGNGRAT tritt nicht in monetäre Vorleistungen für Materialien sämtlicher Art. Diese sind vorab von dem Kunden im Angebot anzuzeigen, in Rechnung (auch Teilrechnung möglich) zu stellen und zu entrichten.

12.2 

Sonstige Kosten wie Anwaltskosten, Kurierkosten, Transportkosten sowie Farbkopien und -ausdrucke, Erstellung und Bereitstellung von Datenträgern werden auf Nachweis berechnet und sind durch den Kunden fristgerecht zu entrichten.

13. Schlussbestimmungen

13.1 

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.

13.2 

Anwendbar ist nur das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.

13.3 

Alle Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

13.4 Ist der Auftraggeber bzw. Kunde Kaufmann, so ist das für den Sitz von DESIGNGRAT zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.

Stand: Sonthofen, 01. Juni 2021